Vorsorge

Vorsorge

Angehörige entlasten und Vorsorge treffen

Eine Bestattung ganz nach Ihren Wünschen

Immer mehr Menschen übernehmen Verantwortung und suchen den Bestatter ihres Vertrauens auf, um Vorsorge zu treffen. Natürlich wünschen wir uns alle sein langes und gesundes Leben. Sich schon zu Lebzeiten gedanklich mit seinem Ableben zu beschäftigen, das ist längst kein Tabuthema mehr. Für Angehörige ist es eine große Entlastung, wenn bereits Vorsorge getroffen wurde.

Gerade dann, wenn man sich emotional in einem Ausnahmezustand befindet, ist es gut zu wissen, dass dem Bestattungs- unternehmen wichtige Unterlagen vorliegen. Vor allem aber zu wissen, dass die Wünsche des Verstorben hinsichtlich seiner Bestattung erfüllt werden, gibt in diesen traurigen Tagen trotzdem ein gutes Gefühl. Nehmen Sie sich einfach mal die Zeit, über Ihre Wünsche, aber auch über Vollmachten, Verfügungen und finanzielle Absicherung nachzudenken. Wir nehmen Ihre Gedanken auf und formulieren diese gemeinsam mit Ihnen aus. Mit dem nötigen Ernst, aber immer auch mit einer Tasse Tasse Kaffee und einem Lächeln.

Vollmachten, Sterbegeld

und die Patientenverfügung

Vollmachten und Patienten-verfügungen: Sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab mit einer Vollmacht und einer Patientenverfügung - gerne stellen wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen einer Vorsorge als Download zur Verfügung.


Sterbegeld: Eine Sterbegeldver-sicherung wird zu Lebzeiten abgeschlossen und nach dem Tod an die Erben oder den Bestatter ausbezahlt. Monatlich bezahlt der Versicherungsnehmer einen vereinbarten Betrag an die Versicherungsagentur und bekommt im Sterbefall (oft allerdings erst nach einer Wartezeit) die vereinbarte Summe ausbezahlt. Unser Tipp: Bei der Sterbegeldversicherung gibt es unterschiedliche Anbieter. Ein genauer Vergleich lohnt sich! Achten Sie darauf, ob eine Gesundheitsprüfung verlangt wird oder wie lange Sie einzahlen müssen, um einen Anspruch auf die Versicherungssumme zu haben.


Gerne beraten wir Sie zur Absicherung Ihrer Versicherung vor dem Zugriff des Sozialamtes im Falle der Pflegebedürftigkeit.


Treuhand und Totenfürsorge

Treuhandkonto: Finanzielle Vorsorge trifft man auch mit dem Einrichten eines Treuhandkontos (Sterbegeldkonto). Hierbei wird der Betrag für den Sterbefall treuhändig verwaltet und abgesichert.

Dadurch ist sichergestellt, dass das angelegte Kapital zweckmäßig genutzt werden kann und vor Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.

Bei einen Treuhandkonto wird oft einmalig eine bestimmte Summe auf das Konto einbezahlt. Im Nachhinein kann die Summe aber auch noch aufgestockt werden. Wichtig für Sie zu wissen: Das Treuhandkonto ist immer insolvenz- und pfändungssicher.


Was aber kostet mich meine Bestattung? Nennen Sie uns Ihre Wünsche, gerne erstellen wir daraus eine für Sie transparente Kalkulation.


Totenfürsorge: Es gibt viele Menschen die rechtsverbindlich niemanden an ihrer Seite haben, die für die Bestattung verantwortlich zeichnen. Diese Rolle übernimmt dann die jeweilige Ordnungsbehörde.

Bei gewissen Familienkonstellationen ist es manchmal auch sinnvoll, mehr zu wissen über das Recht der Totenfürsorge, um seine eigenen Wünsche und Vorstellungen nötigenfalls gegen den Willen der Erben durchzusetzen.


In allen Fragen der Vorsorgeregelung nehmen wir uns gerne Zeit für Sie - vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Häuser.

Trauerrede schon zu Lebzeiten

besprechen

Wenn Sie besondere Wünsche für die Trauerrede, die zu Ihrem Abschied gesprochen werden soll? Oder gibt es individuelle Botschaften, die Sie Ihren Hinterbliebenen in der Trauerrede sagen möchten?

Wer Vorsorge trifft, sollte sich auch darüber schon Gedanken machen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, die Abschiedsrede schon zu Lebzeiten mit unseren Trauerrednern zu besprechen. Erzählen Sie aus Ihrer Sicht, erzählen Sie Ihre Biografie und sagen Sie frei heraus, was Ihnen wichtig ist. Gemeinsam gestalten wir Ihre persönliche Trauerrede. Und selbstverständlich haben sich immer auch die Möglichkeit, diese noch abzuändern oder zu ergänzen.


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